
Vortrag mit Dr. jur. Angela Kolbe
Etwa jeder zweitausendste Neugeborene in Deutschland ist zweigeschlechtlich. Bislang nehmen Ärzte bei Intersexuellen häufig bereits in den ersten Lebensmonaten sogenannte «geschlechtszuweisende Operationen» vor – eine Praxis, die umgehend verboten werden müsste. Denn die Eingriffe, so Angela Kolbe, verstoßen gegen das Grundgesetz. In ihrer Untersuchung der rechtlichen Stellung Intersexueller geht sie auf juristische und soziologische Grundfragen ein. Ausgehend davon entwickelt die Juristin konkrete rechtspolitische Vorschläge, deren Umsetzung die rechtliche Position und die Lebenswirklichkeit intersexueller Menschen in Deutschland maßgeblich verbessern könnte.
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Zeitraum
12.06.2012, 18:00 Uhr - 12.06.2012, 20:00 UhrAdresse
Kupferbau, HS 23Gmelinstr. 8
72076
Tübingen
Deutschland